Die Euroäpische Zentralbank hat am 1. Juli 1998 ihre Arbeit aufgenommen und das EWI abgelöst. Der Rat der EZB bestimmt als oberstes Organ die Leitlinien der Geldpolitik, er ist also quasi die Legislative. Ihm gehören die Gouverneure der teilnehmenden Notenbanken und die Mitglieder des EZB Direktoriums an. Die Ratsbeschlüsse werden von den gleichberechtigten Mitgliedern bis auf wenige Ausnahmen einstimmig gefaßt. Das Direktorium, das sich aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und bis zu vier weiteren Mitgliedern zusammensetzt, führt die laufenden Geschäfte der EZB, ist also quasi die Exekutive. Da nicht alle 15 EU-Länder an der Währungsunion teilnehmen, wird als drittes Organ der EZB der ''Erweiterte Rat der EZB'' eingerichtet. Dieser setzt sich zusammen aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten der EZB und den Notenbankgouverneuren aller EU-Länder. Der Rat hat keine geldpolitischen Befugnisse für den gemeinsamen Währungsraum, sondern nur beratende Funktion. Er bildet das Bindeglied zwischen den Notenbanken des Euro-Währungsgebiet und den Notenbanken der Länder mit Ausnahmeregelung.